Hoval hat seine Corporate Governance & Compliance Regeln im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmens-führung und -kontrolle festgelegt und diese richtet sich nach nationalen und internationalen Gesetzen und Regeln sowie den internen Unternehmensrichtlinien aus.
Die notwendigen, internen Unternehmensrichtlinien sind im Verhaltenskodex festgehalten. Dieser definiert rechtliche und ethische Grundregeln, zu deren Einhaltung sich Hoval verpflichtet.
Mitarbeitende können alle Praktiken und Aktivitäten melden, von denen sie glauben, dass sie nach diesem Kodex unangemessen oder sogar illegal sind. Meldungen über eventuelle Verstöße können an den Vorgesetzten, die höhere Führungsebene, einschließlich der Gruppenleitung, an den Compliance-Verantwortlichen oder an das Compliance Board gerichtet werden. Die Kontaktdaten sind im Intranet verfügbar.
Was und wie kann ich melden?
Zusätzlich zum Compliancesystem steht ein Hinweisgebersystem zur Verfügung, welches es ermöglicht, Rechtsverstöße in den vom Hinweisgeberschutz festgelegten Bereichen zu melden.
Sie können Ihre Meldungen digital und schriftlich über das Hinweisgebersystem erstatten. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Information anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einreichen möchten.
Muss ich mich registrieren um eine Meldung abgeben zu können?
Nein. Es ist keine Registrierung notwendig, um eine Meldung abgeben zu können. Das System generiert einen entsprechenden Link, welcher ein weiteres Kommunizieren und das Teilen von zusätzlichen Informationen ermöglicht. Über diesen Link ist es möglich, wieder anonym in den Kommunikationskanal einzusteigen und weitere Informationen auszutauschen.
Gedankenaustausch und Kummerkasten?
Das Hinweisgebersystem dient der Förderung zur Aufdeckung von Rechtsverstößen entsprechend dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), um dadurch das öffentliche Interesse zu schützen.
Das Hinweisgebersystem ist NICHT dazu gedacht Beschwerden betreffend Intrigen, Mobbing, üble Nachrede etc. anzubringen. Für solche Fälle stehen die Führungskräfte oder Ihre Compliance-Organisation zur Verfügung.
Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber?
Personen (Hinweisgeber) die Verstöße gegen das Unionsrecht über das Hinweisgebersystem melden, wird gemäß der EU-Richtlinie (Whistleblowing-Richtline) Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen gewährt. Eine bewusste Falschmeldung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Die notwendigen, internen Unternehmensrichtlinien sind im Verhaltenskodex festgehalten. Dieser definiert rechtliche und ethische Grundregeln, zu deren Einhaltung sich Hoval verpflichtet.
Mitarbeitende können alle Praktiken und Aktivitäten melden, von denen sie glauben, dass sie nach diesem Kodex unangemessen oder sogar illegal sind. Meldungen über eventuelle Verstöße können an den Vorgesetzten, die höhere Führungsebene, einschließlich der Gruppenleitung, an den Compliance-Verantwortlichen oder an das Compliance Board gerichtet werden. Die Kontaktdaten sind im Intranet verfügbar.
Was und wie kann ich melden?
Zusätzlich zum Compliancesystem steht ein Hinweisgebersystem zur Verfügung, welches es ermöglicht, Rechtsverstöße in den vom Hinweisgeberschutz festgelegten Bereichen zu melden.
Sie können Ihre Meldungen digital und schriftlich über das Hinweisgebersystem erstatten. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Information anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einreichen möchten.
Muss ich mich registrieren um eine Meldung abgeben zu können?
Nein. Es ist keine Registrierung notwendig, um eine Meldung abgeben zu können. Das System generiert einen entsprechenden Link, welcher ein weiteres Kommunizieren und das Teilen von zusätzlichen Informationen ermöglicht. Über diesen Link ist es möglich, wieder anonym in den Kommunikationskanal einzusteigen und weitere Informationen auszutauschen.
Gedankenaustausch und Kummerkasten?
Das Hinweisgebersystem dient der Förderung zur Aufdeckung von Rechtsverstößen entsprechend dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), um dadurch das öffentliche Interesse zu schützen.
Das Hinweisgebersystem ist NICHT dazu gedacht Beschwerden betreffend Intrigen, Mobbing, üble Nachrede etc. anzubringen. Für solche Fälle stehen die Führungskräfte oder Ihre Compliance-Organisation zur Verfügung.
Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber?
Personen (Hinweisgeber) die Verstöße gegen das Unionsrecht über das Hinweisgebersystem melden, wird gemäß der EU-Richtlinie (Whistleblowing-Richtline) Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen gewährt. Eine bewusste Falschmeldung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie wird Anonymität sichergestellt?
Das Hinweisgebersystem ist für die Abgabe einer anonymen Meldung voreingestellt. Sie können jedoch auch Ihren Namen bekanntgeben, die Vertraulichkeit ist auch in diesem Fall gewährleistet. Sie schützen sich selbst, indem Sie die Meldung nicht über ein Unternehmens-Netzwerk oder ein elektronisches Gerät, welches vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, einbringen.
Was passiert mit meinen Daten bzw. den personenbezogenen Daten in meiner Meldung?
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Notwendigkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf bestehende Datenschutzbestimmungen. Es ist sichergestellt, dass die Daten nach Ablauf der Löschfrist unwiederbringlich gelöscht werden.
Was passiert mit meiner Meldung?
Jede Meldung wird überprüft und einer Ersteinschätzung unterzogen. Als Hinweisgeber werden Sie über den Kommunikationskanal zum jeweiligen Status und über das Ergebnis der Bearbeitung informiert.
Was passiert mit meinen Daten bzw. den personenbezogenen Daten in meiner Meldung?
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Notwendigkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf bestehende Datenschutzbestimmungen. Es ist sichergestellt, dass die Daten nach Ablauf der Löschfrist unwiederbringlich gelöscht werden.
Was passiert mit meiner Meldung?
Jede Meldung wird überprüft und einer Ersteinschätzung unterzogen. Als Hinweisgeber werden Sie über den Kommunikationskanal zum jeweiligen Status und über das Ergebnis der Bearbeitung informiert.